Masterarbeit
Masterarbeit
Grundsätzliche Regelungen
Die grundsätzlichen Regelungen zur Masterarbeit sind in der Rahmenprüfungsordnung in §29 geregelt.
- Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt sechs Monate.
- Grundsätzlich ist die Masterarbeit in deutscher oder englischer Sprache zu verfassen
- Die Masterarbeit kann einmal wiederholt werden, wenn sie mit schlechter als 4,0 bewertet wurde.
Studiengangsspezifische Regelungen
Sollte die Masterarbeit an einem Lehrstuhl des Fachbereiches verfasst werden, welcher nicht dem Institut für Management angehört, so hat die/der Studierende einen Antrag auf Genehmigung bei der Studiengangskoordination zu stellen. Der Antrag muss den Managementbezug der geplanten Masterarbeit nachweisen.
Den Antrag für die Genehmigung einer institusfremden Masterarbeit findet sich hier:
Individuelle Regelungen
Als Vorbereitung und Voraussetzung für die Masterarbeit müssen häufig, abhängig vom jeweiligen Lehrstuhl, bestimmte Module im Vorfeld belegt werden. Genauere Informationen darüber befinden sich auf der Website des jeweiligen Lehrstuhls.